
Ab Donnerstag, dem 2. Januar, werden die deutschen Behörden das Tragen von Gesichtsmasken in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr vorschreiben. Dies bedeutet, dass das Tragen von Gesichtsmasken nicht mehr verpflichtend, sondern freiwillig ist und in der Verantwortung jedes einzelnen Bürgers liegt.
Drei Jahre nach Beginn der Coronavirus-Pandemie entfällt ab Donnerstag die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes in Fernverkehrsmitteln wie Bussen oder Zügen, ebenso wie in den neun Bundesländern in ihren jeweiligen Verkehrsmitteln, berichtet NTV.
Die Entscheidung kommt nach wachsenden Forderungen einiger Politiker, die Verpflichtung fallen zu lassen, da Deutschland neben Spanien das einzige EU-Land war, das die Maske noch benötigte.
In jüngster Zeit hatten sich auch die Verkehrsunternehmen für eine Abschaffung der Verpflichtung für den öffentlichen Personennahverkehr ausgesprochen und erklärt, dass angesichts der Pandemie-Situation «eine Verpflichtung längst überfällig ist».
«Es wurde immer schwieriger, dies bei den Fahrgästen durchzusetzen und ihnen zu erklären, warum sie in einem ausgebuchten Flugzeug oder in einer ausverkauften Konzerthalle keine Maske tragen müssen, aber in Bus und Bahn auf dem Weg zum Flughafen oder zum Konzert», so ein Sprecher des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen gegenüber der Zeitung.
Die bundesweite Maskenpflicht gilt also nur in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens, so die DPA.
Nachrichtenquelle: (EUROPA PRESS)






