Die Europäische Kommission hat am Mittwoch eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob bestimmte französische Maßnahmen zur Unterstützung der Tochtergesellschaft Fret SNCF SAS des französischen Bahnbetreibers SNCF SA mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union (EU) vereinbar sind.
Brüssel stellt fest, dass Fret SNCF mit Ausnahme des Jahres 2021 durchgehend Verluste erwirtschaftet hat und dass die Verluste im Zeitraum von 2007 bis 2019 kontinuierlich von der Muttergesellschaft SNCF durch konzerninterne Barvorschüsse gedeckt wurden, die aufgrund der staatlichen Beteiligung und Kontrolle staatliche Mittel darstellen.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat die Kommission aufgrund ihrer vorläufigen Prüfung Bedenken, dass bestimmte Maßnahmen zugunsten von Fret SNCF, die in diesem Zeitraum getroffen wurden, nicht mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sind.
Sie wird insbesondere die Barvorschüsse untersuchen, die die SNCF ihrer Tochtergesellschaft seit mindestens Anfang 2007 bis zur Umwandlung von Fret SNCF in eine Handelsgesellschaft im Jahr 2020 gewährt hat und die auf 4 bis 4,3 Milliarden Euro geschätzt werden, sowie den Erlass von Finanzschulden in Höhe von 5,3 Milliarden Euro und die Kapitalzuführung in Höhe von 170 Millionen Euro zum Zeitpunkt der Umwandlung von Fret SNCF in eine Handelsgesellschaft.
Die Kommission führt nun eine eingehendere Untersuchung durch, um festzustellen, ob sich ihre anfänglichen Bedenken bestätigen. Die Einleitung einer eingehenden Untersuchung gibt Frankreich und anderen interessierten Dritten, darunter auch dem Begünstigten, die Möglichkeit, sich zu äußern.
Nachrichtenquelle: (EUROPA PRESS)