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Weißrussland verabschiedet Gesetz zur Beschlagnahmung ausländischen Eigentums als Reaktion auf «feindliche Handlungen».

Ingrid Schulze

2023-01-06
Archiv
Archiv – Der weißrussische Präsident Alexander Lukaschenko – -/Iranian Presidency via ZUMA Pr / DPA

Die belarussischen Behörden haben am Freitag ein Gesetz verabschiedet, das die Beschlagnahme von ausländischem Eigentum als Reaktion auf «feindliche Handlungen» erlaubt. Dieser Schritt wurde angesichts der «Bedrohung der nationalen Interessen» im Land angesichts des Krieges in der Ukraine und des harten Vorgehens gegen die Opposition nach Betrugsvorwürfen bei den Wahlen 2020 genehmigt.

Nach Angaben der belarussischen Nachrichtenagentur BelTA zielt das Gesetz darauf ab, «die nationale Sicherheit und die wirtschaftliche Stabilität von Belarus zu gewährleisten und die legitimen Rechte und Interessen» belarussischer Unternehmen und Bürger zu schützen.

Als Grund für die Konfiszierung von ausländischen Gegenständen und Vermögenswerten wird «die Begehung feindseliger Handlungen gegen Belarus, seine juristischen oder natürlichen Personen» genannt, bevor betont wird, dass die Entscheidung in den Händen der Regierung verbleibt, woraufhin der Ausschuss für Eigentumsregulierung den Antrag an das Wirtschaftsgericht in Minsk stellen muss.

In diesem Zusammenhang betont er, dass die Einziehung dieser Vermögenswerte «auf den Grundsätzen der Objektivität, Verhältnismäßigkeit, Transparenz, Angemessenheit, strategischen Bedeutung und Effizienz beruhen muss», bevor er feststellt, dass «der Grundsatz der Objektivität in der Beschlagnahme von Vermögenswerten nur als Reaktion auf die Begehung feindlicher Handlungen gegen Belarus, seine juristischen und natürlichen Personen zum Ausdruck kommt».

Die Gesetzgebung legt fest, dass zu den Vermögenswerten, die beschlagnahmt werden können, Bargeld, Immobilien und Aktien gehören, wobei darauf hingewiesen wird, dass diese beschlagnahmten Gegenstände «in das Eigentum der Republik übergehen».

Nachrichtenquelle: (EUROPA PRESS)

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