
Russische Oligarchen und Unternehmen haben nach Schätzungen der «Bild»-Zeitung, die sich auf Gerichtsdokumente stützen, bereits insgesamt 61 Klagen gegen die wegen des Einmarsches in der Ukraine verhängten Sanktionen beim Gerichtshof der Europäischen Union (EUV) eingereicht.
Die russischen Oligarchen Grigorij Bereskin und Gennadij Timtschenko zum Beispiel fordern eine Entschädigung für den «moralischen Schaden», den sie angeblich durch die Sanktionen erlitten haben.
Bereskin behauptet in seinem Fall, er habe «einen schweren Imageschaden erlitten» und es bestehe «keine materielle Verbindung zwischen ihm und der russischen Politik in der Ukraine», heißt es in seinem Dossier. Der Oligarch macht außerdem geltend, dass er die Regierung der Russischen Föderation nicht unterstützt und fordert eine symbolische Zahlung von 1 Euro als Entschädigung für moralischen Schaden.
Der in der Schweiz lebende Timtschenko fordert dagegen eine Entschädigung in Höhe von 1 Million Euro und wirft der EU einen «Beurteilungsfehler» in Bezug auf «die Beziehungen zwischen dem Antragsteller und Präsident Wladimir Putin» vor.
Zu den weiteren prominenten Klägern in Luxemburg gehören der ehemalige Besitzer des englischen Fußballclubs FC Chelsea, Roman Abramovich, und Mikhail Fridman, Gründer und CEO der großen Finanzgruppe Alfa-Group.
Es sei daran erinnert, dass die Europäische Union am vergangenen Freitag Ausnahmen von den Sanktionen für den Seetransport von Düngemitteln und Lebensmitteln genehmigt hat, die darauf abzielen, den Handel mit russischen Agrarerzeugnissen, Düngemitteln und Düngemitteln in Drittländer zu erleichtern, und die in der Praxis den russischen Oligarchen zugute kommen werden.
Nach dem Beschluss des Gipfels der EU-Staats- und Regierungschefs vom Donnerstag über die neunte Runde von Sanktionen gegen Russland als Vergeltung für den Einmarsch in der Ukraine wird die EU den Zugang zu eingefrorenen Finanzmitteln für Eigentümer von Schlüsselunternehmen im Düngemittel- oder Lebensmittelsektor ermöglichen und damit die Hafenbehörden entlasten, die nun Schwierigkeiten haben, Transaktionen zu bearbeiten, die gegen die EU-Sanktionen verstoßen könnten.
Die aufeinanderfolgenden Runden der EU-Sanktionen gegen Russland haben sich nie auf Sektoren wie den Handel mit russischen Düngemitteln oder landwirtschaftlichen Erzeugnissen ausgewirkt, doch nun hat die EU auf Betreiben von sechs Mitgliedstaaten mit Hafeninteressen in den Sanktionen ausdrücklich Ausnahmen für Personen mit bedeutenden Geschäften in diesem Sektor vorgesehen, um die Abwicklung von Handelsgeschäften zu erleichtern.
Dies ermöglicht die Freigabe bestimmter wirtschaftlicher Ressourcen, die für den Kauf, die Einfuhr oder den Transport von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln, einschließlich Weizen und Düngemitteln, «erforderlich» sind.
Nachrichtenquelle: (EUROPA PRESS)






